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Doppelgold im DM-Mixed

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Doppelgold im DM-Mixed

Im Zuge des Mixed-Finales bei den Deutschen Meisterschaften am 19. November ist es zu einer außergewöhnlichen Regelsituation gekommen. Im vierten Satz herrschte Unklarheit, ob ein Matchball verwandelt wurde. Der Schiedsrichter befragte die Aktiven sowie mehrere Zuschauer, konnte den Sachverhalt aber nicht eindeutig klären. Den von den Spielern erbetenen Videobeweis lehnte er fälschlicherweise ab, da er sich nicht bewusst war, dass er diesen hätte nutzen können. Auf Basis der vorliegenden Informationen entschied er, den Schuss wiederholen zu lassen. Dieser wurde verfehlt, das Spiel wurde fortgesetzt und kippte.

Wie die Videobilder im Nachhinein zeigten, war der Ball im Tor und hätte das Finale an dieser Stelle vorzeitig entschieden. Da es sich bei der Entscheidung, den Videobeweis abzulehnen, um eine Regelinterpretation handelt, wurde diese nach Paragraph 28.1 regelkonform angefochten. Da es bereits in der Vergangenheit zu Unklarheiten bezüglich möglicher Videobeweise gekommen war, entschied die Turnierleitung, den Protest nicht vor Ort zu behandeln, sondern diesen im Nachgang zu diskutieren, um gleichzeitig eine dauerhafte Lösung der Problematik erarbeiten zu können.

Im Zuge dieser Diskussion ist das Entscheidungsgremium des DTFB zu dem Schluss gekommen, dass Benjamin Struth und Jessica Bechtel durch den Irrtum des Schiedsrichters im Hinblick auf den nutzbaren Videobeweis unrechtmäßig benachteiligt wurden. Gleichzeitig sehen die Entscheider keinen Grund, die von Stefanie Schmid und Thomas Kroll im besten Wissen erbrachte Leistung zu schmälern.

Die daraus abgeleitete Entscheidung ist eine doppelte Vergabe des Titels. Beide Teams werden für die erbrachte Leistung mit Gold belohnt und in der Chronik als Titelträger gelistet. Herzlichen Glückwunsch an beide Teams!

Um weitere Unklarheiten zu vermeiden, möchten wir die Gelegenheit nutzen, die Regeln an dieser Stelle zu erläutern:

Ein Schiedsrichter hat das Recht, wenn er sich unsicher ist, alle verfügbaren Informationsquellen zu Rate zu ziehen, um die bestmögliche Entscheidung zu treffen. Dies schließt Videobilder von (privaten) Kameras / Handys mit ein.

An Stream-Tischen stehen nach aktuellem Stand der Technik die Aufzeichnungen des Streams für einen solchen „direkten“ Videobeweis nicht zur Verfügung, da hierfür der komplette Stream gestoppt und die Szene extra zusammen geschnitten werden muss.

In Zukunft wird es Schiedsrichtern möglich sein, „nachträgliche“ Videobeweise bei der Turnierleitung zu beantragen, wenn die fragliche Situation, wie im Falle des Mixed-Finales, das Match beendet hätte. Ein solcher Videobeweis muss umgehend nach Beendigung des Matches durch den Schiedsrichter beantragt werden.

Eine genau ausgearbeitete Änderung der Spielordnung folgt in Kürze.


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