Der
Französische Tischfußballverband FFFT verstärkt sein Bemühen um Anerkennung mit einem
offenen Brief
an das Französische Sportministerium. Damit wird deutlich, dass wir nicht nur in Deutschland mit zähen Prozessen auf dem Weg zu unseren Zielen (siehe auch
DTFB-Strategiepapier) zu kämpfen haben.
Aktuell läuft in Deutschland der Einspruch des DTFB gegen die am 2. November 2007 abgelehnte Anerkennung als gemeinnütziger Verein.
Der Einspruch, der von STFV-Präsident Dieter Peuser unterstützt wird, bezieht sich auf das vom Bundestag am 06.07.2007 beschlossene „Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements“, dem der Bundesrat in seiner Sitzung am 21.09.2007 zugestimmt hat. Auch die Förderung des Sports wird darin weiter als gemeinnützig anerkannt.
In diesem Gesetz wurde die Aufzählung der gemeinnützigen Zwecke um einen Zusatz ergänzt, der eine Anpassung der gemeinnützigen Zwecke an gesellschaftliche Veränderungen ohne Gesetzesänderung ermöglichen soll. Danach kann ein von einer Körperschaft verfolgter Zweck, der nicht unter die Katalogtätigkeiten fällt, durch den aber die Allgemeinheit auf materiellem, geistigen oder sittlichem Gebiet entsprechend selbstlos gefördert wird, für gemeinnützig erklärt werden. Die obersten Finanzbehörden der Länder haben jeweils eine Finanzbehörde i.S. des Finanzverwaltungsgesetzes zu bestimmen, die für diese
Entscheidung zuständig ist.
Wir warten seit geraumer Zeit auf die Mitteilung, welche Finanzbehörde und welche Abteilung in Hessen (Sitz des DTFB e.V.) im Sinne dieser Vorschrift bestimmt wurde. Eine von uns gestellte Nachfrage blieb bisher ohne Ergebnis. Sobald die zuständige Stelle bekannt ist, können wir dieser das Vorliegen der Gemeinnützigkeitsvoraussetzungen im Fall des DTFB e.V. konkret darlegen. Wir bleiben am Ball...