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Gemeinnützigkeit anerkannt – Revision zurückgenommen

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Gemeinnützigkeit anerkannt – Revision zurückgenommen

Der DTFB hat vor den Finanzgerichten eine Musterklage über die steuerliche Anerkennung des Tischfußballsportes geführt. Mit Urteil vom 23.06.2010 hat das Finanzgericht Kassel klargestellt, dass es sich bei dem sgn. Drehstangen-Tischfußball um Sport im Sinne von § 52 AO handelt. Die hiergegen eingelegte Revision zum BFH ist zwischenzeitlich zurückgenommen worden, so dass das Urteil des FG Kassel rechtskräftig geworden ist. Der DTFB ist somit der erste Tischfußballverein in Deutschland, der nicht nur vorläufig als gemeinnützig i.S.d. Abgabenordnung anerkannt ist.

Wir möchten uns auf diesem Wege erneut bei Rechtsanwalt Benjamin Degner (Berlin – Berliner Kickerbetriebe), Rechtsanwalt Kristjian Savic (Frankfurt/M – Shootclub Wiesbaden) sowie unserem Steuerfachmann Dieter Peuser (Trier – SG Theley/Marpingen) bedanken, die den DTFB auf diesem Weg tatkräftig unterstützt und maßgeblich zu diesem Erfolg beigetragen haben. Alle Tischfußballvereine haben nun die Chance, ebenfalls als gemeinnützig anerkannt zu werden.

Um die Vereine auf diesem Weg zu unterstützen, werden wir versuchen, eine Anpassung von Steuerverwaltungsvorschriften herbeizuführen, welche bislang einer steuerlichen Anerkennung des Tischfußballsportes entgegenstehen. Wir sind optimistisch, dass dies in absehbarer Zeit realisiert werden kann.

Mit dem Erreichten werden wir uns jedoch nicht begnügen, sondern uns darüber hinaus auch um eine offizielle Anerkennung des Tischfußballsportes bei den Deutschen Sportbünden bemühen.

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