Das 2010 vor dem Finanzgericht in Kassel erstrittene Urteil, in dem Drehstangen-Tischfußball als Sport anerkannt wurde, bescherte vielen Antragstellern auf Landesverbands- und Vereinsebene die vorläufige Anerkennung der Gemeinnützigkeit. Perfekt wird dieser Erfolg durch die nun vom Bundesfinanzminister beschlossene Änderung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung.
Dort hatte bis 17.01.2012 im § 52 Nr. 6 Satz 3 noch gestanden ... "Tischfußball und Tipp-Kick sind kein Sport im Sinne des Gemeinnützigkeitsrechts". Die nun getroffene Formulierung "Dagegen sind Skat, Bridge, Gospiel, Gotcha, Paintball und Tipp-Kick kein Sport i. S. d. Gemeinnützigkeitsrechts" bedeutet den Durchbruch in einem lange geführten Kampf um die offizielle Anerkennung von Tischfußball als Sport.
Nach Streichung aus der Negativliste wird nun jeder Tischfußballverband und jeder Tischfußballverein die Möglichkeit haben, die Anerkennung der Gemeinnützigkeit bestätigt zu bekommen.