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Finanzgericht erkennt Gemeinnützigkeit des DTFB an

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Finanzgericht erkennt Gemeinnützigkeit des DTFB an

Der DTFB e.V. hat den Rechtsstreit um die Gemeinnützigkeit vor dem Hessischen Finanzgericht mit Sitz in Kassel gewonnen. Folgende Aussage ist dem Urteil zu entnehmen:
   
"Die Tätigkeit der Klägerin in Gestalt des Drehstangen-Tischfußballs ist als Förderung der Allgemeinheit im Sinne des § 52 Abs.1 S.1 und Abs.2 Nr. 2 S.1 AO anzuerkennen, da es sich dabei um Sport i.S.d. Gesetzes handelt."

Mit dieser Entscheidung haben die Richter klargestellt, dass es sich bei dem sgn. Drehstangen-Tischfußball eindeutig um Sport handelt. Des Weiteren haben sie deutlich gemacht, dass die Haltung der Finanzverwaltung, die zahlreichen Tischfussballvereinen die Gemeinnützigkeit aberkannt hat, unzutreffend ist.

Unser herzlicher Dank geht an Rechtsanwalt Benjamin Degner (Berlin – Berliner Kickerbetriebe) und Rechtsanwalt Kristjian Savic (Frankfurt/M – Shootclub Wiesbaden) sowie unserem Steuerfachmann Dieter Peuser, die den DTFB bei der Klage tatkräftig unterstützt und maßgeblich zu diesen tollen Erfolg beigetragen haben.

Wir werden diese Chance, die sich damit bietet, nutzen und weiter konsequent in Richtung unserer Ziele arbeiten. Dieser Tag ist ein weiterer Meilenstein für den Deutschen Tischfußballsport.

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